Ihre Reinigungsfirma in Zofingen!

UNSERE AGB'S


  • Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
  • o iMaid wird mit der vollständigen, mangelfreien und funktionsfähigen Erbringung der Unterhaltsreinigung betraut. Die Verpflichtung von iMaid wird durch diesen Vertrag bestimmt. iMaid verpflichtet sich, den Auftrag gemäss Auftragsdefinition (LVZ) auszuführen. 


 

 

  • Auftragsausführung
  • o iMaid setzt die erforderliche Zahl zuverlässiger Arbeitskräfte ein und sorgt für Ersatzkräfte bei Ferienabwesenheit und Krankheitsausfällen, sowie bei anderen Abwesenheitsfällen. iMaid stellt seinem Personal geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung. 


 

 

  • Verhalten 
  • o iMaid verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte zur Beachtung der Bestimmungen der zuständigen Hausordnung des Auftraggebers anzuhalten. Während der Arbeit besteht für die Mitarbeitenden der iMaid ein striktes Alkohol- und Rauchverbot. Jegliche Akteneinsicht und jede Handlung, die zu einer Verletzung des Dienst- und Betriebsgeheimnisses führen könnte, sind strengstens verboten. Das Personal von iMaid enthält sich jeglicher Benützung von Betriebseinrichtungen, Anlagen usw., ausgenommen Sanitäre und elektrische Einrichtungen im Rahmen der Auftragserledigung. 


 

 

  • Personal 
  • o Für die Rekrutierung des Personals ist iMaid verantwortlich. Allgemeine Anforderungen und Weisungen des Auftraggebers werden soweit möglich berücksichtigt. Die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages GAV der Reinigungsbranche wird garantiert. Sozialversicherungen werden von der iMaid übernommen. 


 

 

  • Kontrollen und Kontakte
  • o iMaid lässt die Auftragsausführung in periodischen Abständen, während oder nach der Reinigung durch eine speziell für diese Kontrollfunktion ausgebildete Person überprüfen. iMaid pflegt mit dem Auftraggeber periodische Kontakte. Deren zeitliche Festlegung erfolgt in direkter Absprache. 


 

 

  • Gesetzliche Feiertage 
  • oAn den gesetzlichen Feiertagen werden keine Reinigungen durchgeführt (Keine Preisreduktion). Ausgenommen bei speziellen Abmachungen in diesem Fall werden diese mit einem Zuschlag von 100% belastet. Sondereinsätze vor oder nach Feiertagen werden in Regie verrechnet. 

 

 

  • Infrastruktur/ Energie 
  • o Der Auftraggeber stellt iMaid das zur Arbeitsausführung erforderliche Warm- und Kaltwasser, den elektrischen Strom, sowie einen geeigneten Platz zur Unterbringung der Reinigungsgeräte und Produkte unentgeltlich zur Verfügung. (Gilt bei Büro- Praxisräumlichkeiten) 

 

 

  • Schlüssel/ Zutritt 
  • o Der Auftraggeber stellt iMaid wenn erforderlich die nötigen Schlüssel zum Objekt zur Verfügung. (Falls nötig) 

 

 

  • Abfalldeponie 
  • o Der Auftraggeber stellt für das Deponieren von Altpapier die nötigen Behälter zur Verfügung. Das übrige Abfallmaterial wird in den im Auftragsobjekt vorhandenen Kehrichteimern, Plastiksäcken oder Container deponiert. Wenn die Entsorgung durch iMaid getätigt werden muss, wird diese in Regie verrechnet. (Gilt nur für Büro- Praxisräumen) 

 

 

  • Beanstandungen 
  • o Der Auftraggeber, bzw. dessen Beauftragter führt Kontrollen über die Reinigungsarbeiten aus. Beanstandungen, insbesondere nicht vertragsgemässe Ausführungen von Dienstleistungen, sind direkt oder am nächsten Morgen zwischen 9:00 und 10:00 Uhr telefonisch an die iMaid zu erheben. 

 

 

  • Schäden 
  • o Schadenersatzansprüche, welche seitens des Auftraggebers als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden, besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von CHF 5`000`000.00 pro Ereignis für Personen- und Sachschäden zusammen. Keine gesetzliche Haftung seitens iMaid besteht beispielsweise für Schlüsselverluste und Schlossänderungskosten, wenn iMaid oder deren Personal für das Abhandenkommen von Schlüsseln oder Ähnlichen nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Verschulden trifft (zum Beispiel, Einbruchdiebstahl bei einem Angestellten zu Hause, oder Beraubung). Für solche Schadensfälle besteht für den Auftraggeber eine Versicherungsmöglichkeit für Schlossänderungskosten über die Sachversicherung wie Geschäfte oder Gebäude. 

 

 

  • Abwerbung 
  • o Das Reinigungspersonal von iMaid darf vom Auftraggeber nicht für gleichartige Arbeiten abgeworben werden. 
  • Wir stellen sicher, dass immer den gleichen Mitarbeiter kommt, jedoch kann es zu Wechsel kommen, durch Krankheit oder Kündigung oder sonstiges. Der Kunde geniesst keine Exklusivität mit dem Mitarbeiter und wie bereits auf die AgB's zu achten, ist Mitarbeiterwechsel kein Kündigungsgrund.

 

 

  •  Vertragsdauer/ Kündigung o Der vorliegende Vertrag kann unter Einhaltung von einer Kündigungsfrist von 60 Tagen schriftlich auf Ende eines jedes Monats gekündigt werden. Bei einer sofortigen Kündigung durch die Auftraggeber, ohne plausible/ nachvollziehbare Gründe, kann iMaid eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.- verlangen. Personalwechsel ist kein Grund für eine Kündigung.
  • Absage durch Kunde: Termine die 48 Std vorher abgesagt werden, wird von iMaid verrechnet.

 

 

  • Preisbasis/ Preisanpassung 
  • o Die Preise von CHF 38.- Std, (40.- inkl. Putzmittel) basieren auf den aktuellen Lohn- und Lohnnebenkosten gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Reinigungsgewebe und auf dem Landesindex der Konsumentenpreise. Ändern sich diese Kosten, so ist iMaid berechtigt, die Preise folgendermassen, ohne Kündigung, anzupassen. 
  • o Prozentuelle Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten gemäss allgemeinverbindlichem GAV sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kommenden Jahres. 
  • o Prozentuelle Änderung des Landesindex der Konsumentenpreise zwischen September des laufenden Jahres und September des Vorjahres. Die Preiserhöhung trifft frühestens vier Wochen nach Mitteilung und schriftliche Bestätigung an den Auftraggeber jeweils per 1. Januar in Kraft. 


  • • Mehrwertsteuer o Diese Regelung wir bei iMaid per 01. Januar 2022 eintreten.